Soll eine Hecke schön dicht wachsen, braucht sie einen regelmäßigen Schnitt. Viele Hobbygärtner greifen erst dann zur Schere, wenn die Hecke ihre Endhöhe erreicht hat. Das ist falsch, denn dann verzweigen sich die Pflanzen nur wenig und bleiben lückenhaft. Die optimalen Schnittzeitpunkte variieren jedoch, je nachdem, ob es sich um eine laubabwerfende oder immergrüne Heckenpflanze handelt.
Hier erfahren Sie, wann Sie Ihre Hecke schneiden sollten, damit Sie optimal wächst − und wann es sogar verboten ist.
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
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Laubabwerfende Hecken schneiden: Wann ist der ideale Zeitraum? -
Immergrüne Hecken schneiden: Wann ist der ideale Zeitraum? -
Hecke schneiden: Wann ist es verboten? -
So gehen Sie beim Heckenschnitt am besten vor -
Fazit: Hecken schneiden − wann ist der ideale Zeitraum?
Laubabwerfende Hecken schneiden: Wann ist der ideale Zeitraum?
Alle Hecken, die ihr Laub im Winter abwerfen, sowie Hainbuche und Liguster sollten Sie wegen ihrer Wuchsstärke zweimal im Jahr schneiden: Ende Februar und um den Johannistag (24. Juni).
Der Schnitt kurz vor Winterende bewirkt, dass die Hecke zeitig und gleichmäßig neu austreibt. Ende Juni ist günstig, da die Gehölze zu diesem Zeitpunkt ihren ersten Wachstumsschub hinter sich haben. Außerdem sind die meisten Jungvögel, die in Heckennestern aufgezogen werden, bis dahin flügge.
Stark wachsende Arten wie Feldahorn, Hainbuche und Rotbuche können nach dem Junischnitt schon im August wieder einen Schnitt vertragen. Danach treiben sie noch mal kurz aus, behalten aber ihre Form bis zum nächsten Frühjahr.
Immergrüne Hecken schneiden: Wann ist der ideale Zeitraum?
Bei immergrünen Hecken reicht in der Regel ein Schnitt pro Jahr, im Juni. Fans von akkuraten grünen Wänden greifen jedoch auch im August nochmal zur Schere. Später sollten Sie jedoch nicht mehr aktiv werden, damit die Zweige vor dem Winter noch in Ruhe ausreifen können.
Düngen nicht vergessen
Besonders bei zwei Schnitten im Jahr brauchen die Pflanzen als Ausgleich genügend Nährstoffe. Verabreichen Sie ihnen im Frühjahr einen organischen oder mineralischen Vorratsdünger.
Hecke schneiden: Wann ist es verboten?
Kleinere Form- und Pflegeschnitte an Ihrer Hecke sind ganzjährig erlaubt. Aber Achtung: Größere Rückschnitte an Ihrer Hecke dürfen Sie nur im Winter durchführen.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es nicht erlaubt, in der Zeit vom 1. März bis 30. September “Hecken abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen”, also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für “lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze”.
Die Vorschrift dient dem Vogelschutz, denn von Frühjahr bis Herbst ist Brutsaison. Radikale Stutzarbeiten an Ihrer Hecke sollten Sie also von Oktober bis Februar erledigen.
Augen auf beim Heckenschnitt!
Bevor Sie mit dem Hecke schneiden beginnen, sollten Sie generell zunächst vorsichtig prüfen, ob sich darin bereits ein Vogel eingenistet hat. Wenn ja, sollten Sie den Heckenschnitt auf jeden Fall verschieben, bis die Jungen flügge geworden sind.
So gehen Sie beim Heckenschnitt am besten vor
Kürzen Sie zuerst die Seitenflächen der Hecke. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Hecke auf gar keinen Fall nach unten schmaler wird. Die oberen Äste beschatten sonst die unteren, die durch den Lichtmangel verkahlen würden.
Jetzt ist die Oberseite an der Reihe: Spannen Sie eine Schnur in der gewünschten Endhöhe. Sie hilft, Hügel und Dellen zu vermeiden. Schrägen Sie zum Schluss die Kanten etwas ab, und sammeln Sie das Schnittgut ein. Für lange, hohe Hecken lohnt sich die Anschaffung einer elektrischen Heckenschere, für kleinere Hecken reicht eine Handschere.
Tipp: Trimmen Sie großblättrige Heckenarten wie Kirschlorbeer lieber mit der Handschere. Sonst ergeben sich braune Blattränder an den Schnittkanten.
Fazit: Hecke schneiden − wann ist der ideale Zeitraum?
- Pflegeschnitte an laubabwerfenden Hecken sollten Sie idealerweise zweimal im Jahr − Ende Februar und Mitte Juni − vornehmen.
- Der ideale Zeitraum, um immergrüne Hecken wieder in Form zu bringen, ist Mitte Juni.
- Größere Stutzarbeiten an Ihrer Hecke sollten Sie aus Gründen des Vogelschutzes im Zeitraum von Oktober bis Februar erledigen.