Die beweglichen Teile der Gasanlage im Wohnmobil müssen alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Eine gute Gelegenheit, um auf moderne Schläuche und Zweiflaschenanlagen umzurüsten. promobil hat die Tipps.
Die Zeit der Armaturen der Flüssiggasanlage ist abgelaufen, obwohl die Hymer B-Klasse aus dem Jahr 2005 sonst noch ganz gut in Schuss ist. Druckregler und Schläuche müssen aber spätestens nach zehn Jahren raus (siehe BASISWISSEN unten*). Ein Tauschzwang, der ein Upgrade auf ein moderneres System ermöglicht. Ein einfacher Regler lässt sich bei der Gelegenheit gleich durch eine praktische Umschaltanlage ersetzen, wie etwa die Duocontrol von Truma.
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Dabei sehen die Regler der alten Duomatic noch funktionsfähig aus. Nur die ausgeblichenen Schläuche verraten, dass die Anlage schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat. Der Augenschein zählt aber nicht, und ob die Regler wirklich noch einwandfrei funktionieren, lässt sich nicht überprüfen. Die Bauteile müssen so gefertigt sein, dass sie nicht geöffnet werden können. “Um sicherzugehen, hat man die Lebensdauer der Regler deshalb auf zehn Jahre begrenzt”, erklärt Tilo Schneider, der Chef der Truma-Werkstatt in Putzbrunn.
Gasanlage: Aus Wechselpflicht lassen sich Vorteile ziehen
Dass zwischen der alten und der neuen Zweiflaschenanlage ein Entwicklungssprung liegt, fällt schon beim ersten Blick auf. Während die Druckregler der Duomatic direkt auf die Gasflaschen geschraubt werden, hängen an der fest montierten Duocontrol CS (Preis: 174 Euro) zwei Verbindungsschläuche. Das erleichtert das Anschließen der Flaschen. Außerdem ist die Konstruktionsweise der Duocontrol CS von Vorteil, wenn im Ausland nur Gasflaschen mit landesspezifischem Anschluss zur Hand sind. Dann kann der Schlauch für deutsche Flaschen mit wenig Aufwand durch einen Adapterschlauch ersetzt werden.
Die Anlagen der neusten Generation sind zudem mit einer Funktion ausgestattet, die auf den ersten Blick nicht auffällt: einem Ventil, das bei einem Unfall die Gaszufuhr sofort unterbricht. Bei Truma heißt es Crash-Sensor. Er besteht aus…
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*BASISWISSEN: Prüfung der Gasanlage
Alle zwei Jahre muss eine Gasanlage bei der Gasprüfung ihre Tauglichkeit beweisen. Der Turnus wird nur durchbrochen, wenn ein neues Gasgerät oder ein neuer Regler eingebaut wird. Dann muss die Prüfung sofort erfolgen. Geprüft werden die Dichtigkeit der Leitungen, die Funktion der angeschlossenen Geräte, die Zufuhr der Verbrennungsluft und die Abgasführung. Zuerst pumpt der Prüfer über das Prüfventil des Reglers mit einem Überdruck von 150 mbar Luft in die Gasleitungen im Wohnwagen. Jetzt bekommt die Gasanlage fünf Minuten Zeit für den Temperaturausgleich. Danach muss sie den Überdruck fünf Minuten halten und darf maximal 10 mbar davon verlieren, um als dicht zu gelten. Im Anschluss testet der Prüfer, ob die Kocherflammen einwandfrei brennen. Außerdem muss die Zündsicherung den Gasfluss abschalten, wenn mehr als 60 Sekunden keine Flamme brennt. Ähnliche Prüfungen folgen bei der Heizung und dem Kühlschrank. Wenn die Zufuhr der Verbrennungsluft funktioniert und die Kamine frei sind, ist die Gasprüfung bestanden. Geregelt wird alles durch die EU-Richtlinien 2001/56/EG und 2004/78/EG sowie die “Technischen Regeln Flüssiggas” des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs und des Deutschen Verbands Flüssiggas.