Ratgeber Versicherung: Fahrzeugdiebstahl- wer haftet?


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In Deutschland werden immer teure Mobile gestohlen. Bereits mit einer Teilkasko-Versicherung ist der Diebstahl abgedeckt und der Wert wird erstattet. Es gilt jedoch einige Punkte zu beachten.

Der Diebstahl muss der Versicherung schriftlich innerhalb einer Woche mitgeteilt werden. Man sollte den Diebstahl bei der Polizei anzeigen und die Anzeige mitschicken. Dabei ist es wichtig, keine falschen Angaben zu machen. Wer falsche Angaben zum Fahrzeug macht – etwa Vorschäden, Schlüsselverhältnissen oder letztem Abstellort – riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes und dass die Versicherung sich weigert den Schaden zu ersetzen.


Wahrheitsgemäße Angaben zum Autodiebstahl machen

Die Versicherung wird nach Eingang der Schadensmeldung den Fall innerhalb eines Monats prüfen und den Schaden in einem Zeitraum von 14 Tagen erstatten. Versicherte erhalten dabei den Wert des gestohlenen Fahrzeugs erstattet. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Meldung des Autodiebstahl wieder gefunden muss der Halter es zurücknehmen, erst danach kann er die Rücknahme verweigern. Wenn das gestohlene Fahrzeug beim Diebstahl beschädigt wurde, übernimmt die Teilkasko in der Regel die Kosten, es sei denn es handelt sich bei dem Schaden um Vandalismus (zerschnittene Sitze, zerkratzer Lack).


Bei grob fahrlässigem Verhalten des Fahrzeughalters muss die Versicherung nicht zahlen. Dies ist der Fall wenn das Auto nicht abgeschlossen war oder der Schlüssel im fahrzeug vorhanden war.


Ausnahmen die nicht erstattet werden

Nicht abgedeckt ist ein Diebstahl während einer Probefahrt. Dies gilt als Unterschlagung und ist in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt. Auch Zubehör, Gepäck und mobile Navigationsgeräte gehören nicht unmittelbar zum Fahrzeug und sind deshalb nicht mitversichert.



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