Gastank im Wohnmobil: Leser mit Gastankflaschen berichten von Problemen bei der Abnahme der Gasprüfung. Woran liegt das? promobil hat mit Herstellern und Prüforganisationen gesprochen.
Eine Gastankflasche und ihre Halterung im Fahrzeug müssen anders beschaffen sein als bei einer herkömmlichen Tauschflasche. Der Grund findet sich im Kleingedruckten der Gesetzestexte: Als fest verbauter Tank ist die Gastankflasche ein Teil des Fahrzeugs und muss andere Anforderungen erfüllen als eine Tauschflasche, die als Ladung definiert ist und die weniger stark gesichert sein muss – Spitzfindigkeiten mit enormen Auswirkungen.
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Davon zeugen Leserbriefe, die die Redaktion in letzter Zeit vermehrt erreichen. Der Tenor: Handling und Funktion der Gastankflaschen sind top, doch bei der Gasprüfung gibt es Ärger. Konkret sind promobil mehrere Fälle bekannt, in denen der Prüfer die Abnahme der Gasprüfung verweigerte und keine Plakette ausstellte. Doch woran liegt das?
Gasprüfer verweigern Campern die Plakette
Diese Frage haben wir dem Gas-Sachverständigen Albert Lauer von der Dekra gestellt. Er vertritt die Ansicht, dass Gastankflaschen generell unzulässig sind und an Tankstellen auch nicht selbst gefüllt werden dürfen. Lauer bezieht sich dabei auf ein Merkblatt des DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas), der hierzulande zusammen mit dem ZAK e. V. Gas-Sachverständige ausbildet.
In diesem Merkblatt wird zwischen Gastanks und Gasflaschen unterschieden. Gasflaschen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ohne Einsatz von Werkzeug aus dem Gaskasten entnommen werden können. Solche Gasflaschen dürfen nur im Füllwerk betankt werden, nicht an der Gastankstelle. Demgegenüber stehen die herkömmlichen, unterflur installierten Gastanks sowie die Gastanks in Flaschenform. Letztere werden landläufig Gastankflaschen genannt. Gastanks beziehungsweise Gastankflaschen müssen die technischen Anforderungen nach ECE R 67 erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die Halterung der Tanks Beschleunigungswerten von 20 g in Fahrtrichtung und 8 g rechtwinklig zur Fahrtrichtung standhält.
Wenn der Gas-Sachverständige Lauer also sagt, dass Gastankflaschen generell nicht zulässig sind, dann stimmt das insofern, als dass bewegliche Gasflaschen nicht selbst betankt werden dürfen. Lauer geht aber noch einen Schritt weiter: Er sagt, nur ein als Tank zugelassener Gasbehälter dürfe an Tankstellen selbst betankt werden. Seiner Meinung nach darf daher eine Gastankflasche auch dann nicht an der Tankstelle befüllt werden, wenn sie gemäß ECE R 67 am Fahrzeug angebracht ist, denn dann wäre sie immer noch eine Flasche und als solche zugelassen.
Er bezieht sich damit auf die ortsbeweglichen, mit dem griechischen Buchstaben Pi markierten Gas-Behälter. Doch dieser Punkt ist strittig. Es existiert auch die Auffassung, dass eine mit Pi markierte Flasche betankt werden darf, wenn sie ortsfest installiert ist. Wie sehen das andere Institutionen? Wir haben beim TÜV Nord nachgefragt, der allerdings bis zum Redaktionsschluss keine Aussagen treffen konnte, da er sich noch mit dem DVFG beraten will. Timm Rüttgers vom Caravaning Industrie Verband CIVD verweist auf die Richtlinien des DVFG.
Was bedeutet das für die Gastankflaschen, die von verschiedenen Herstellern in unterschiedlichen Materialien von Aluminium über Stahl bis GfK angeboten werden? Dürfen Besitzer sie legal betreiben oder nicht? Die Meinung von Helmut Nöfer vom Anbieter gasfachfrau.de ist klar. Er sagt: „Unsere Alu-Gastankflaschen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind daher zulässig. Laut Gesetzestext erfüllen die Halterung und die Tankflasche die geforderte Norm.“
Die Weigerung mancher Prüfer, die einwandfreiem Zustand der Gasanlagezu bescheinigen, führt er auf das Betreiben des DVFG zurück. Der Verband, dem auch Mitglieder der Tauschflaschen-Branche angehören, habe kein Interesse daran, das Geschäft mit Tankflaschen zu fördern, da sie daran nichts verdienten. Nöfer ist gar der Meinung, der DVFG habe nicht das Recht, die Abnahme der Gasprüfung wegen einer Tankflasche zu verweigern.
Nun ist freilich auch der Verkäufer von Gastankflaschen nicht frei von dem Verdacht, seine monetären Interessen in den Vordergrund zu stellen. Doch ähnliche Aussagen kommen auch von einer großen Prüforganisation: Der Gas-Sachverständige Philipp Schreiber vom TÜV Süd sieht bei der Abnahme kein generelles Problem. Fahren Kunden mit Gastankflasche zur Gasprüfung bei ihm vor, bekommen sie in der Regel auch die Plakette.
Von der grundsätzlichen Zulässigkeit der auf dem Markt befindlichen Gastankflaschen ist auch Pierre Meskes von Wynen-Gas überzeugt. Seiner Meinung nach liegt der DVFG mit seinen Anforderungen nicht grundsätzlich falsch, aber er nehme es etwas zu genau und sehe die Dinge überspitzt.
Trotzdem steht zu befürchten, dass in Zukunft immer mehr vom DVFG ausgebildete Gas-Sachverständige die Abnahme der Gasprüfung für Gastankflaschen verweigern. In diesem Fall kann man nur hoffen, dass ein anderer Prüfer die Plakette erteilt. Die Frage, ob Gastankflaschen generell zulässig sind, kann nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden, denn das hängt immer von der Einbausituation ab. Den Ausschlag für den Kunden gibt, an welchen Prüfer er letztendlich gerät.
Anbieter:
- Gasfachfrau Karin Nöfer, Telefon 0 67 62/9 03 40 66, www.gasfachfrau.de
- Wynen-Gas, Telefon 0 21 62/35 66 99, www.wynen-gas.de
Gasprüfung: Ein Wirrwarr an Vorschriften
Bei der Frage nach der Zulässigkeit von Gastankflaschen verliert man sich schnell im Paragraphendschungel europäischer Rechtsvorschriften. Die überspitzte Auslegung der Rechtslage durch den DVFG hat zur Folge, dass immer mehr Prüfer die Abnahme der Gasprüfung verweigern. Besonders ärgerlich für den Kunden ist, dass man von niemandem eine verbindliche Ansage bekommt. Die Aussagen von DVFG, Prüforganisationen und Tankflaschenverkäufern widersprechen sich. Wer soll da noch durchblicken? Im Sinne der Reisemobilisten wäre es Sache des CIVD, auf mehr Klarheit für die Endkunden zu drängen. Schließlich hat der Verband Zugang zu den zuständigen Gremien und könnte dort die Belange der Reisemobilfahrer vertreten.