Ab in den Winterschlaf: Wer sein Wohnmobil in den kalten Monaten nicht nutzt, braucht einen geeignetes Winterlager. Welche Möglichkeiten es gibt und wo Sie fündig werden, lesen Sie hier:
Wintercamping ist nicht jedermanns Sache, viele Wohnmobilisten lassen ihr Fahrzeug über die Wintermonate stehen oder melden es gleich ganz ab. Ob angemeldet oder nicht, es stellt sich die Frage: Wohin mit dem guten Stück während der Ruhepause?
Beim längerfristigen Abstellen sind gesetzliche Regelungen zu beachten
Ein abgemeldetes Reisemobil darf nicht einfach auf der Straße abgestellt werden, sondern muss auf privatem Grund stehen – dasselbe gilt auch für die inaktiven Monate eines mit Saisonkennzeichen zugelassenen Fahrzeugs. Ein herkömmlicher Pkw-Garagenplatz reicht maximal für einen Campingbus ohne Hochdach, für alle anderen Mobile ist er zu niedrig. Fein raus ist, wer am Haus genügend Platz als Winterlager für sein Reisemobil hat. Möchten Sie Ihr Wohnmobil auf einem gemieteten Parkplatz abstellen, sollten Sie einen Blick in den Mietvertrag werfen. Nicht immer ist die Nutzung mit einem abgemeldeten Wohnmobil erlaubt – ein klärendes Gespräch mit dem Eigentümer hilft dann oftmals schon weiter.
Eine andere Möglichkeit sind die Winterlager von Booten und Yachten. Diese findet man nicht nur an den Küsten, sondern auch an schiffbaren Binnengewässern. Der Vorteil solcher überdachter und oftmals beheizter Hallen liegt auf der Hand: Das Wohnmobil ist weder Wind und Wetter ausgesetzt
noch muss es übermäßig niedrige Temperaturen verschmerzen. In ländlichen Gegenden ist auch ein Winterlager bei einem Bauern in der Scheune denkbar. Fragen Sie einfach direkt nach, oder inserieren Sie im lokalen Wochenblatt oder am Schwarzen Brett im Supermarkt.
Manche Wohnmobilhändler bieten ebenfalls Abstellflächen als Winterlager an, fragen Sie doch einfach mal beim nächstgelegenen nach. Einen Rundumservice bietet zum Beispiel Robel-Mobil aus Emsbüren: Neben dem Stellplatz werden auch Wartungsarbeiten und Reparaturen angeboten. Die Kosten für ein Winterlager – ob überdacht in der Halle, beim Bauern in der Scheune, oder auf einem eingezäunten Platz unter freiem Himmel – sind sehr unterschiedlich. Oft liegt der Preis bei 30–40 Euro pro Monat, er kann aber auch deutlich höher sein, vergleichen lohnt sich. Informieren Sie sich am besten vorab im Internet, welche Möglichkeiten es in Ihrer Region gibt. Einige Webseiten mit einschlägigen Angeboten finden Sie auf dieser Seite unten Zur Besichtigung potenzieller Winterlager- Stellplätze sollte man immer einen Zollstock mitnehmen: So stellen Sie mit wenig Aufwand sicher, dass das Zugangstor kein Nadelöhr mit einer zu geringen Durchfahrtshöhe und -breite für Ihr Reisemobil ist.
Wichtiger Randaspekt bei abgemeldeten Wohnmobilen ist der Versicherungsschutz, die sogenannte Ruheversicherung. Damit diese in Kraft tritt, muss das Fahrzeug im Winterlager auf einem umfriedeten Grundstück stehen. Umfriedet bedeutet, mit einem Zaun, einer Hecke etc. abgegrenzt. Außerdem darf es nicht bewegt werden. Die Versicherung hält maximal 18 Monate nach Stilllegung. Wenn vorher Teilkaskoschutz bestand, ist das auch während der Ruhezeit noch der Fall. Das heißt, dass zum Beispiel Marderbiss, Einbruch und Hagelschaden abgedeckt sind. Lydia Zinser von der Versicherungsagentur ESV Schwenger in Stuttgart gibt zu bedenken, dass Vandalismusschäden, wie etwa zerstochene Reifen, in der Ruheversicherung nicht abgesichert sind, diese werden nur von einer Vollkaskoversicherung gedeckt.
Auch längerfristiges Parken auf der Straße ist zulässig
Das Abstellen eines angemeldeten Reisemobils ist vergleichsweise einfach. Prinzipiell spricht nichts dagegen, es einfach vor dem Haus zu parken.
Denn auch wenn sich vielleicht jemand an dem weißen Riesen vor der Haustür stören mag: Das Recht ist auf der Seite des Fahrzeughalters. Mit Rücksicht auf ein friedliches Miteinander ist es trotzdem ratsam, nicht nur auf sein Recht zu pochen, sondern das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen, um eventuelle Unstimmigkeiten beizulegen.
Einen Sonderfall nennt Rüdiger Zipper, Rechtsanwalt aus Schwetzingen: Wird das Wohnmobil vor einem Schaufenster abgestellt, kann der Ladenbesitzer zu Recht monieren, dass die Werbewirkung beeinträchtigt wird. Vorsichtig auch beim Parken über einem Gullydeckel. Wenn hier Arbeiten stattfinden, wird zwar vorher davor gewarnt – doch oft nur mit zwei Tagen Vorlauf. Übersieht man den Hinweis, könnte das Wohnmobil abgeschleppt werden. Beim Parken auf dem Gehweg gilt: Prinzipiell ist es nur mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gestattet und außerdem nur Fahrzeugen bis zu 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (StVO § 42 Abs. 4).
Wenn Sie sich selbst und Ihrem Wohnmobil einen Gefallen tun wollen, dann parken Sie nicht dauerhaft unter Bäumen. Zum einen besteht Astbruchgefahr, vor allem bei Schnee. Zum anderen sind aber auch schon vermodernde Blätter und herabtropfendes Baumharz ein Risiko für den Lack, beides kann hässliche Flecken verursachen. Mit einem geeigneten Winterstellplatz für das Wohnmobil kann man den kalten Monaten gelassen entgegensehen – und schon mal die ersten Pläne für die kommende Saison schmieden.
Winterlager – hier werden Sie fündig:
• kleinanzeigen.ebay.de
• www.deine-womowelt.de
• www.dhd24.com
• www.local24.de
• www.markt.de
• www.quoka.de