Mit dem Wohnmobil kann die Parkplatzsuche langwierig sein. promobil-Leser Bernardo Schröder möchte wissen, ob er mehrere Plätze eines öffentlichen Parkplatzes mit seinem Wohnmobil belegen darf?
Grundsätzlich ist das Parken mit dem Reisemobil auf öffentlichen Parkplätzen ja erlaubt. Wenn aber einzelne Parkflächen markiert sind und ich mit meinem Fahrzeug nicht in diese Parkflächen hineinpasse, darf ich dann das Fahrzeug quer über mehrere Plätze stellen?
Bernardo Schröder, per E-Mail
Zu Ihrer Aussage, dass das Parken auf öffentlichen Parkplätzen für Wohnmobile erlaubt sei, muss man einschränkend bemerken, dass dies nicht gestattet ist, wenn unter dem P-Schild ein Pkw-Symbol angebracht ist. Die Parkflächenmarkierung verbietet nicht generell das Parken außerhalb der markierten Flächen. Auch hier kommt es wieder darauf an, ob das Zusatzschild “Nur innerhalb der markierten Parkflächen” vorhanden ist. Ebenso wichtig: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden. Das ist dann der Fall, wenn andere Parkflächen mitbelegt oder Einfahrten verengt werden. In der Praxis bleibt daher manchmal nur die Möglichkeit, auf noch größere Parkplätze auszuweichen.