Leserfrage zum Wohnmobil-Gesamtgewicht: Schummeln mit halbem Wassertank?


Wenn Wohnmobil-Hersteller das zulässige Gesamtgewicht berechnen, benutzen Sie häufig den Kniff „Fahrstellung mit reduzierter Wassermenge“. Darf mal also nicht mit vollem Wassertank fahren?


Die in promobil Magazin 2 & 3/2015 angesprochene eingeschränkte Wasserbetankung ist mir immer noch unverständlich. Heißt das, es ist verboten, mit vollem Wassertank zu fahren, mit allen rechtlichen Konsequenzen bis hin zur erloschenen Betriebserlaubnis?

fragt promobil-Leser Stefan Berger


Der Fahrer eines Fahrzeugs ist dafür verantwortlich, dass es den Bestimmungen der Zulassung entspricht. Das heißt bezogen auf das Gewicht, dass die maximal zulässigen Werte für die Reifentragfähigkeit, die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht im Fahrbetrieb nicht überschritten werden dürfen.


Wenn bei einer Verkehrskontrolle das Gewicht ermittelt wird, ist es im Prinzip egal, durch was eine Überladung letztlich zustande kommt. Wird es eng mit der Zuladung, kann der Fahrer selbst entscheiden, ob alle zugelassenen Sitzplätze besetzt, der Wassertank ganz gefüllt oder die Garage ganz voll geladen wird. Hauptsache, das Fahrzeug ist nicht überladen.


Die Fahrstellung mit reduzierter Wassermenge ist ein Kniff der Hersteller, um bei der Typgenehmigung eines neuen Modells mit wenig Zuladung eventuell einen Sitzplatz mehr zugelassen zu bekommen.



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