Leserfrage zum Thema Dauerparken: Dauerparken verboten


Darf ein Wohnmobilbesitzer sein Fahrzeug auf einem ausgewiesenen Stellplatz über einen längeren Zeitraum abstellen? Diese Frage stellt promobil-Leserin Anette Zilly. Unsere Experten geben Antwort.


Wir haben bei uns im Ort einen Stellplatz initiiert. Darf der Besitzer eines Reisemobils sein Fahrzeug auf einem ausgewiesenen Stellplatz über Wochen abstellen, ohne es zu bewegen?

Anette Zilly


Stellplätze für Reisemobile sind durch das Zeichen 314 (Parkplatz) und das Zusatzzeichen 1048-17 (nur Reisemobile) gekennzeichnet. Dadurch handelt es sich um eine spezielle und ausschließlich Reisemobilen zugewiesene Stellfläche, auf denen die Fahrzeuge zum Zweck der Übernachtung abgestellt werden dürfen.


Aus der Bedeutung des Zeichens 1048-17 kann der Schluss gezogen werden, dass eben nur Reisemobile mindestens zum Zweck der Übernachtung dort abgestellt werden dürfen. Schon diese Auslegung führt dazu, dass jede andere Nutzung des Parkplatzes verboten ist. Dies gilt auch für das Abstellen eines Reisemobils zum Zweck der Verwahrung.


Aus Paragraph 12 Absatz 3 Nummer 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt sich zudem ein Verbot für das langfristige Abstellen von Reisemobilen auf solchen Stellflächen herleiten. Denn: Das auf diese Weise geparkte Fahrzeug verhindert, dass andere Reisemobilisten die Stellfläche bestimmungsgemäß – nämlich zur Übernachtung – benutzen können.



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