Leserfrage zu Wohnmobil-Versicherungen: Gerechte Ausfallentschädigung?


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promobil Leser Dieter Feldtmann fragt, ob und was Versicherungen bei einem Ausfall des Wohnmobils als Entschädigung bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat dies eindeutig festgelegt.


Nach einem Verkehrsunfall musste mein Reisemobil in eine Werkstatt. Die Reparatur dauerte insgesamt 44 Tage. Eine bereits geplante Reise fiel somit aus. Für den Nutzungsausfall bekam ich von meiner Versicherung eine Entschädigung von 1000 Euro, als Tagessatz wurde dabei eine Summe von 175 Euro festgelegt. Neben dem Reisemobil besitze ich noch zwei Oldtimer, auf den Namen meiner Frau ist ein weiterer Pkw zugelassen. Ist die Entschädigung angemessen, oder steht mir ein höherer Betrag zu?

fragt promobil-Leser Dieter Feldtmann, aus 22179 Hamburg  


Ob die Versicherung neben dem Ersatz eines materiellen Schadens auch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall leisten muss, ist rechtlich eindeutig festgelegt. Eine Zahlung steht Ihnen nur dann zu, wenn das betroffene Reisemobil das einzige Fahrzeug in ihrem Besitz ist und Sie es auch für alltägliche Dinge wie zum Beispiel den Wocheneinkauf oder Fahrten zur Arbeit nutzen. Diese Rechtsauffassung ist vom Bundesgerichtshof im Jahr 2008 bestätigt worden. In Ihrem Fall könnten Sie noch auf weitere Fahrzeuge zurückgreifen, um weiterhin mobil zu bleiben. Die Versicherung ist demnach nicht verpflichtet eine Entschädigung zu leisten, zeigte sich aber wohl kulant.



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