Leserfrage: LKW Überholverbot auf der Autobahn: Keine Ausnahme für Wohnmobile


0
6 shares

Ob ein Wohnmobil als PKW bezeichnet wird oder nicht, ändert nichts am Gewicht und somit am Überholverbot auf Autobahnen. Die promobil Experten klären über die Regeln auf Autobahnen auf.


Lange Zeit habe ich mich mit meinem Euramobil Integra 730 HB (3-Achser mit 5,5 Tonnen) an das Überholverbot für Lkw gehalten. Bei der örtlichen Polizeidienststelle wurde meine Annahme bestätigt, und man gab noch mein Kennzeichen in die Kennzeichensuchdatei ein. Dabei wurde festgestellt, dass mein Fahrzeug als Pkw zugelassen ist und dass ich ab sofort mit dem 5,5-Tonner wie ein Pkw überholen dürfe. Wie verhalte ich mich denn nun richtig?

fragt promobil-Leser Dr. Karl-Wilhelm Dörfler


Nach unserer Kenntnis ist die Regelung zum Lkw-Überholverbot eindeutig: Es betrifft Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, unabhängig davon, ob es sich um Lkw oder sonstige Kfz (also auch Wohnmobile) handelt. Eine Lockerung dieses Verbots für Wohnmobile ist im Bundesverkehrsministerium zwar in der Diskussion, wie bei Bussen mit 100-km/h-Zulassung, jedoch bis jetzt nicht umgesetzt worden.


Sehr erstaunlich ist die Auskunft Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Es handelt sich bei Ihrem Eura Mobil zwar nach EU-Einstufung um ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, verkehrsrechtlich jedoch keinesfalls um einen Pkw. Am Lkw-Überholverbot würde aber auch das nichts ändern, weil es sich (in Deutschland), wie oben erwähnt, auf das Gesamtgewicht und nicht auf die Zulassung als Lkw bezieht.



Zur Startseite


Like it? Share with your friends!

0
6 shares