Gasprüfung für Wohnmobile keine Pflicht mehr: Bis 2023 keine Prüfung der Gasanlage nötig


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Bis 2023 entfällt die Pflicht einer Gasprüfung. Was bedeutet das für Wohnmobilfahrer, welche Konsequenzen gibt es und was sagen die Fachleute dazu? promobil erklärt’s.

Die Hauptuntersuchung (HU) gehört zu den regelmäßigen Pflichtterminen eines jeden Wohnmobilisten. Bisher war für das erfolgreiche Absolvieren stets auch eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage notwendig. Ihr Fehlen galt als erheblicher Mangel.


Vor Kurzem wurden die Regeln überraschend geändert: Am 31. Dezember 2019 ist im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871). Darin wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend aus der Liste gestrichen..


Verwendete Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen

Die Aussetzung der Prüfpflicht bedeutet nicht, dass die Wichtigkeit einer sicheren und funktionierenden Gasanlage in Frage gestellt wird. Vielmehr ist der Grund technischer Natur. Laut BMVI ist die so genannte “messtechnische Rückführung” der eingesetzten Geräte nicht garantiert. Im Klartext: Die bislang verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden.


Gasprüfung

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War eine erfolgreich absolvierte Gasprüfung bislang für die HU unabdingbar, so wird sie nun bis 2023 nicht mehr verlangt.

Bis 2023 sollen die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte und Änderungen der Prüfvorschriften konkretisiert werden. Bis dahin ist eine erfolgreiche Gasprüfung keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU.


Laut Informationen des Caravaning Industrie Verbands Deutschland (CIVD) bleibt die Flüssiggasanlage der Heizung eines Freizeitfahrzeuges, die im Rahmen der HU untersucht wird, von der Neuregelung unberührt. Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teile gelten weiterhin als erheblicher Mangel und führen auch künftig zur Verweigerung der Erteilung einer HU-Plakette, wie das Bundesverkehrsministerium bestätigt hat. Um das zu verhindern, sollte auch weiterhin vor der Hauptuntersuchung die Gasprüfung durchgeführt werden, rät der CIVD.


Hauptuntersuchung beim TÜV Süd nur mit gültiger Gasprüfung

promobil erreichte der Brief eines Lesers, der beim TÜV Süd vergeblich versuchte, die HU auch ohne gültige Gasprüfung zu absolvieren. Daraufhin haben wir bei TÜV und DEKRA nachgefragt. Das Ergebnis: Sowohl die DEKRA als auch der TÜV Nord halten sich an die Vorgaben des BMVI. Anders der TÜV Süd: Er beruft sich auf die Vorgaben zur Zulassung von Fahrzeugen (Richtlinie 2001/56/EG bzw. UN-R122) und die daraus resultierende Pflicht, die Verkehrssicherheit der Heizanlage bei der HU zu überprüfen. Daher nimmt der TÜV Süd ohne gültige Gasprüfung keine HU ab.


Verband Flüssiggas rät: Gasprüfung trotzdem machen lassen

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) sieht die Aussetzung der Prüfpflicht kritisch und rät dringend dazu, die Gasprüfung trotzdem wie bisher alle zwei Jahre vorzunehmen. In einer Stellungnahme schreibt der DVFG: “Eine positive G 607-Prüfung [Gasprüfung, Anmerkung der Redaktion] stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen. Zusätzlich dient die G 607-Prüfbescheinigung im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung.”


Das bestätigt auch Jost Krüger, Leiter des Referats Technik und Umwelt beim CIVD: “Jeder Camper ist weiterhin für die Sicherheit der in seinem Fahrzeug installierten Flüssiggasanlage verantwortlich. Durch die erfolgreich absolvierte G 607- Prüfung weisen Reisemobil- und Caravanbesitzer den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Gasanlage nach. Das dient nicht nur der allgemeinen Sicherheit, im Schadensfall kann dies gegenüber der Versicherung wichtig sein”, führt Krüger aus. “Darüber hinaus fordern viele Campingplätze in ihren Hausordnungen das Vorliegen einer gültigen Gas-Plakette. Caravaner und Reisemobilisten laufen ohne diese Gefahr, an der Einfahrt abgewiesen zu werden”, so Krüger.


Eine weitere Neuerung wird ebenfalls im oben genannten Verkehrsblatt vermeldet. Sie betrifft die Änderung der GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie. Konkret geht es darum, dass bei der Gassystem-Einbauprüfung und der Gasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 Gasdetektoren nicht mehr zulässig sind. Stattdessen soll Lecksuch-Spray verwendet werden. Der Grund dafür klingt inzwischen vertraut: Auch die messtechnische Rückführung der Gasdetektoren ist laut BMVI nicht garantiert.


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Sicherheit geht vor…

…das gilt auch und vor allem dann, wenn mit leicht entzündlichen Substanzen wie Gas hantiert wird. Eine regelmäßige Prüfung der Gasanlage im Wohnmobil sollte man also auch im eigenen Interesse durchführen, unabhängig davon, ob man per Gesetz verpflichtet ist oder nicht. Sonst bekommt man spätesten dann ein Problem, wenn man auf einen Stell- oder Campingplatz fahren möchte, auf dem eine gültige Gasprüfbescheinigung Pflicht ist.


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Fazit

Über das Ziel hinausgeschossen – Es ist eine gute Sache, wenn Normen und Richtlinien von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand kommen und ihre Aktualität und Plausibilität kritisch beurteilt werden. Das verhindert Betriebsblindheit und wirkt dem “Das-haben-wir-doch-schon-immer-so-gemacht-Modus” entgegen. In Sachen Gasprüfung keimt allerdings der Verdacht, als sei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden. Das Bestreben nach einheitlich genormten Prüfgeräten in allen Ehren, aber warum muss man dann gleich die komplette Gasprüfung aushebeln? Diese sorgt schließlich in nicht unerheblichem Maße für Sicherheit im Reisemobilbetrieb – darauf sollte man nicht leichtfertig verzichten.


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