Selbstständige Unternehmer können die Kosten für ihre Fahrzeuge im Idealfall als Betriebsausgabe absetzen. Für Reisemobile werden die Bedingungen durch ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen jetzt verschärft.
Das Gericht hat vor gut einem Monat die Klage eines IT-Beraters gegen seine Steuerbescheide aus den Jahren 2006 und 2007 abgewiesen. In diesen hatte das Finanzamt das Wohnmobil des selbständigen Unternehmers nicht als Betriebsvermögen anerkannt.
Kosten für Wohnmobile absetzen
Wie alle Privatfahrzeuge gelten auch Wohnmobile als anerkanntes Betriebsvermögen, wenn sie zu mehr als zehn Prozent für Dienstfahrten genutzt werden. Der selbstständige IT-Unternehmer aus Sachsen ist nach eigenen Angaben in den Jahren 2006 und 2007 mit seinem Wohnmobil oft über mehrere Tage zu Kundenbesuchen. Somit sah er diese Bedingung erfüllt. Er machte das Wohnmobil beim Vorsteuerabzug geltend und gab die Kosten in seiner Steuererklärung als Betriebsausgaben an. Das zuständige Finanzamt akzeptierte das aber nicht. In der Folge kam es zu dem Prozess vor dem Finanzgericht Sachsen, in dem die Richter den Finanzbeamten Recht gaben.
Zum Verhängnis ist dem Unternehmer und Wohnmobilisten wohl geworden, dass er die Fahrten in den genannten Jahren nur bruchstückhaft aufgezeichnet hat. Zumindest bemängelten die Richter in ihrer Urteilsbegründung (Aktenzeichen 8K-1144/13) genau diesen Punkt. Zwar habe der Selbstständige für zwei Stichprobenzeiträume Listen mit den Dienstfahrten vorgelegt, die Privatfahrten aber nicht genau genug zusammengestellt.
Durchgehende Buchführung ist wichtig
Bemängelt hat das Finanzgericht Sachsen auch die kurzen Phasen, über die der IT-Berater buchführte. Er gab sowohl für das Jahr 2006 und für 2007 Auflistungen jeweils über einen Zeitraum von drei Monaten ab. Bei Autos akzeptieren die Finanzbehörden solche Stichproben in der Regel als Nachweis, diese müssen auch nicht zwingend in einem Fahrtenbuch notiert sein. Für Reisemobile und Caravans gelten in den Augen der Richter allerdings strengere Bedingungen.
Ein Fahrtenbuch bietet Vorteile
Wer als Selbstständiger seine privaten Reisemobile oder Wohnwagen auch für Dienstfahrten zu Kunden oder als Unterkunft für längere Montageeinsätze nutzt, sollte deshalb durchgehend Fahrtenbuch führen. Vorgeschrieben sind sie zwar nicht. Sie bieten aber Vorteile im Vergleich zu nachträglichen Aufzeichnungen am Computer. In Fahrtenbüchern können die Kilometerstände und die Fahrtdauer direkt nach der Ankunft exakt und zeitnah notiert werden. Gerade letzteres wird von Behörden wie dem Finanzgericht Sachsen oft gefordert.
Nach dem Urteil der Richter ist es zudem wichtig, dass die Aufzeichnungen über das ganze Jahr hinweg geführt werden. Nur dann können sie als gesicherter Nachweis, wenn Selbstständige ihre Privatfahrzeug zu mehr als zehn Prozent dienstlich nutzen. Das ist wiederum die Bedingung, um die Kosten als Betriebsausgaben absetzen zu können und Steuern zu sparen.